6. Die fehlenden Nachweise zur Arbeitssuche im Juli 2003 rechtfertigt der Beschwerdeführer damit, er hätte für diesen Monat bereits lange im Voraus zwei Wochen Ferien gebucht. Dem ist zunächst entgegenzuhalten, dass auch bei einem zweiwöchigen Ferienaufenthalt eine reduzierte Anzahl von Bewerbungen während der Kontrollperiode möglich wären. Das Argument des Beschwerdeführers kann daher von vornherein nicht zur Rechtfertigung der völlig fehlenden Bewerbungen im Monat Juli dienen.