7. Mit Stellungnahme vom 5.1.2004 verlangt das KIGA Abweisung der Beschwerde unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge. Es begründet diesen Antrag damit, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes mindestens zehn Arbeitsbemühungen pro Monat notwendig seien. Dies gelte unabhängig davon, ob der Versicherte diese Pflicht kannte oder nicht. Im Übrigen habe sich der Versicherte seit dem durch sein Verschulden versäumten Beratungsgespräch vom 23.6.2003 betreffend die notwendigen Informationen im Annahmeverzug befunden.