Er macht geltend, er hätte sich bereits Mitte April wegen drohender Arbeitslosigkeit beim RAV gemeldet, sei aber aufgrund fehlender Beitragszeit in der Schweiz mündlich abgewiesen worden. Nachdem er auch in Österreich, dort wegen fehlenden Wohnsitzes, abgewiesen worden sei, habe er sich im Internet über seine Situation gemäss den bilateralen Verträgen der Schweiz mit der EU aufgeklärt und am 23.5.2003 erneut beim RAV vorgesprochen. Sein Antrag wurde jedoch zunächst mit Verfügung vom 16.6.2003 abgelehnt. Er habe sich darauf mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) in Bern in Verbindung gesetzt.