4. Mit 3 Verfügungen vom 15.9.2003 wurde der Versicherte wegen fehlender Arbeitsbemühungen vor Beginn der Arbeitslosigkeit für zehn, wegen zu wenigen Bemühungen im Juni 2003 für vier und wegen fehlender Bemühungen im Juli 2003 für sieben Tage in der Anspruchsberechtigung eingestellt. 5. Gegen diese Einstellungsverfügungen erhob der Versicherte Einsprache beim Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (nachfolgend KIGA). Mit Einspracheentscheid vom 28.10.2003 wurde diese abgewiesen.