Dadurch seien ihm mit anderen persönlichen Daten auch die Kontakte der von ihm angeschriebenen Firmen verloren gegangen. Betreffend die Monate Juni und Juli machte er geltend, er sei zunächst sowohl in der Schweiz, als auch in Österreich auf seine Anmeldung als Arbeitsloser hin wegen Unzuständigkeit abgewiesen worden. Dadurch sei er vollkommen auf sich allein gestellt gewesen, wodurch ihm bis zur Massnahme „Arbeitslos wie weiter“ am 21.8.2003 und dem Bewerbungsgespräch am 27.8.2003 Informationen zur Arbeitssuche in der Schweiz fehlten.