In seiner Stellungnahme betreffend die Monate April und Mai erklärte der Versicherte, dass nach den Versprechungen seines ehemaligen Chefs die Kündigung nochmals überdacht werden sollte, weshalb die Arbeitsplatzerhaltung für ihn im Vordergrund gestanden habe. Den Nachweis für die Zeit vor der Arbeitslosigkeit könne er zudem nicht erbringen, weil ihm bereits am letzten Arbeitstag der Zugang zum Geschäftscomputer verweigert wurde. Dadurch seien ihm mit anderen persönlichen Daten auch die Kontakte der von ihm angeschriebenen Firmen verloren gegangen.