3. Am 15.8.2003 wurde der Versicherte mittels dreier Schreiben aufgefordert, zu den fehlenden Bemühungen um Arbeit vor seiner Arbeitslosigkeit im April und Mai, der mangelhaften Zahl von zwei Bemühungen im Monat Juni sowie den fehlenden Bemühungen im Juli 2003 Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme betreffend die Monate April und Mai erklärte der Versicherte, dass nach den Versprechungen seines ehemaligen Chefs die Kündigung nochmals überdacht werden sollte, weshalb die Arbeitsplatzerhaltung für ihn im Vordergrund gestanden habe.