Im Übrigen sei es nicht seine Schuld, wenn er nicht mehr Inserate gefunden habe als jene, auf die er sich beworben habe. Er habe sich auch im Zwischenverdienst um Stellen bemüht, was sein Schichtabtausch beweise, um zu einem Bewerbungsgespräch nach … gehen zu können. Wäre eine Stelle als Gruppenleiter oder Betreuer im Mai ausgeschrieben gewesen, hätte er trotz seiner Zwischenverdiensttätigkeit alles unternommen, sich für diese Stelle zu bewerben. Eine entsprechende Abmachung sei mit seinem Arbeitgeber getroffen gewesen. Das RAV habe ihn nicht auf die Mindestanzahl Bewerbungen aufmerksam gemacht.