Trotz den vom RAV erhaltenen Auskünften habe er ab dem 20. Januar 2003 täglich die Tageszeitungen und die Internetseiten der kantonalen Verwaltung und des RAV nach Inseraten für Betreuer bzw. Gruppenleiter abgesucht. Auf Blindbewerbungen habe er verzichtet, weil diese auch vom RAV nicht erwähnt worden seien. Im März 2003 habe er sich beim Schulinternat … als Sozialpädagoge und im … in … als Heimleiter beworben. Bis Ende April 2003 habe er keine weiteren Inserate mehr gefunden und sich deshalb bei der Firma … in … um einen Zwischenverdienst beworben.