3. In seiner Stellungnahme vom 30. Juni 2003 führte der Versicherte aus, dass er vom RAV … dahingehend beraten worden sei, er solle die Anmeldung als Arbeitsloser vor Ende April 2003 vornehmen. Gestützt auf ein im Januar 2003 durchgeführtes Gespräch beim Berufsberater sei eine Strategie entwickelt worden, um möglichst schnell eine neue Arbeitsstelle zu finden. Trotz den vom RAV erhaltenen Auskünften habe er ab dem 20. Januar 2003 täglich die Tageszeitungen und die Internetseiten der kantonalen Verwaltung und des RAV nach Inseraten für Betreuer bzw. Gruppenleiter abgesucht.