Als unbehelflich wird deshalb auch die Behauptung des Mobbings und des Psychoterrors betrachtet, die sich darauf stützt, dass der Beschwerdeführer bezüglich Taggelder und abgegebener Formulare dermassen lange im Ungewissen gelassen wurde. Die drei ausgewiesenen Arbeitsbemühungen im Vergleich mit der Gerichtspraxis, nach der acht bis zehn Bewerbungen pro Monat gefordert werden, bestätigen, dass sich der Beschwerdeführer nicht genügend um zumutbare Arbeit bemüht hat. 9. a)