30 AVIV klar, dass die Kasse die Entschädigung für die vergangene Kontrollperiode in der Regel im Laufe des folgenden Monats auszuzahlen hat und der Versicherte eine schriftliche Abrechnung bekommt. Als unbehelflich wird deshalb auch die Behauptung des Mobbings und des Psychoterrors betrachtet, die sich darauf stützt, dass der Beschwerdeführer bezüglich Taggelder und abgegebener Formulare dermassen lange im Ungewissen gelassen wurde.