4. Der Versicherte hat gemäss dem Formular „Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen“ in der Kontrollperiode Juni 2003 seine Arbeitsbemühungen am 20. Juni 2003 gemacht. Laut seinen eigenen Angaben hat er die restlichen Arbeitsbemühungen am 21. Mai 2003 vorgenommen. In der Zuweisung des Beschäftigungsprogramms, an welchem der Beschwerdeführer vom 12. Mai bis zum 8. August 2003 teilgenommen hat, ist ausdrücklich festgehalten worden, dass sich versicherte Personen während der arbeitsmarktlichen Massnahme intensiv um eine Stelle zu bemühen hätten.