1. Anfechtungsobjekt im vorliegenden Beschwerdeverfahren bildet der Einspracheentscheid des KIGA vom 23. Oktober 2003 bzw. die diesem zugrunde liegende Einstellungsverfügung vom 30. Juli 2003. Nachfolgend gilt es zu prüfen, ob der Beschwerdeführer zu Recht für 18 Tage in der Anspruchsberechtigung eingestellt wurde. Vorab sind jedoch die Eintretensfragen zu beantworten.