Unter anderem sei auf seine Vernehmlassungen trotz Bestätigung von deren Richtigkeit nicht eingegangen worden. Er sei auf dem Handy erreichbar, um allfällige Probleme unbürokratisch zu besprechen. Die behauptete Aufforderung der KIGA zur Stellungnahme vom 11. Juli 2003 für die Kontrollperiode Juni 2003 habe er weder mittels Post erhalten noch sei er telefonisch noch in einem Beratungsgespräch noch im Beschäftigungsprogramm darüber informiert worden. Die Behauptung, er habe auf die Stellungnahme verzichtet, sei haltlos. Die Aussage des KIGA, der Versicherte sei mehrmals wegen ungenügender Arbeitsbemühungen sanktioniert worden, verletze das rechtliche Gehör.