Zur Begründung brachte er sinngemäss vor, dass sich das KIGA zu lange Zeit lasse, um die ihm obliegenden Handlungen vorzunehmen. So ständen die drei Monate zur Bestätigung der angefochtenen Verfügung in keinem Verhältnis zu den zwei bis drei Tagen, die zum Vollzug von Sanktionen benötigt würden. Weiter würden die Monatsrechnungen und die Auszahlungen zu spät vorgenommen. Er betrachte es als Mobbing und Psychoterror, da man ihn bezüglich Taggelder und Formulare dermassen lange im Ungewissen liesse. Weiter rügte er die Verletzung des rechtlichen Gehörs. Unter anderem sei auf seine Vernehmlassungen trotz Bestätigung von deren Richtigkeit nicht eingegangen worden.