4. Mit Datum vom 20. November 2003 reichte der Versicherte frist- und formgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Er beantragte, der Einspracheentscheid vom 23. Oktober 2003 und die ihm zugrunde liegenden vier Verfügungen seien aufzuheben. Das KIGA sei anzuweisen, die seit dem 1. September 2002 angeordneten 42 Einstelltage zuzüglich Zinsen von 5% ab dem 22. Oktober 2002 sowie einer Entschädigung von Fr. 500.-- auszuzahlen. Zur Begründung brachte er sinngemäss vor, dass sich das KIGA zu lange Zeit lasse, um die ihm obliegenden Handlungen vorzunehmen.