Kontrollvorschrift für drei Tage in der Anspruchsberechtigung eingestellt worden. 3. Am 11. August 2003 erhob der Versicherte Beschwerde beim Verwaltungsgericht, die der verfügenden Stelle gestützt auf Art. 52 ATSG zur Behandlung als Einsprache überwiesen wurde. Diese wurde mit Entscheid vom 23. Oktober 2003 abgewiesen.