2. Mit Verfügung vom 30. Juli 2003 stellte das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) den Versicherten wegen ungenügender Arbeitsbemühungen für die Kontrollperiode Juni 2003 für 18 Tage in der Anspruchsberechtigung ein. Bereits mit Verfügung vom 7. Juli 2003 war der Versicherte infolge ungenügender Arbeitsbemühungen für die Kontrollperiode März 2003 für 14 Tage, mit Verfügung vom 20. Mai 2003 wegen des gleichen Grundes für die Kontrollperiode Februar 2003 für sieben Tage und mit Verfügung vom 22. Oktober 2002 wegen Nichtbefolgens einer