2. Gegen die Veranlagungsverfügung erhob der Versicherte Einsprache, welche mit Einspracheentscheid vom 2.10.2003 abgewiesen wurde. Der Einspracheentscheid wurde ihm am 2.10.2003 eingeschrieben mitgeteilt, am 7.10.2003 holte er ihn bei der Post … ab. Der Entscheid ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, nach der er innert 30 Tagen seit Erhalt beim Verwaltungsgericht angefochten werden kann.