Zur Anstellung sei es leider nicht gekommen, weil die ALK dazu ihr Einverständnis nicht gegeben habe, was für ihn völlig unverständlich sei. Es sei deshalb eine konkrete Aussicht auf eine Anstellung vorhanden gewesen. Durch das Verhalten der Arbeitslosenkasse sei ihm ein wesentlicher Erwerbseinkommens- resp. Ersatzeinkommensbetrag entgangen.