4. Gegen diesen Entscheid erhob der Versicherte am 6. November 2003 fristund formgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit Begehren um Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheides und Auszahlung von Arbeitslosenentschädigung für die Zeit vom 1. September 2003 bis 17. Oktober 2003. Der Berater der Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) habe für ihn beim Hochbauamt eine Praktikumsstelle für die fragliche Zeit von ca. sieben Wochen arrangiert. Zur Anstellung sei es leider nicht gekommen, weil die ALK dazu ihr Einverständnis nicht gegeben habe, was für ihn völlig unverständlich sei.