2. Gegen diese Verfügung erhob der Versicherte am 29. September 2003 fristund formgerecht Einsprache bei der ALK. Er führte darin unter anderem an, dass er sich erst nach der Kündigung der … entschlossen habe, die HSR zu besuchen, da seine Ausbildung bei der … zu banken- und versicherungsspezifisch gewesen sei. Im Weiteren räumte er ein, dass es in der Tat schwierig sei, für die kurze Zeit von eineinhalb Monaten eine Stelle als Applikationsentwickler zu finden. Aus diesem Grund habe er sich auch für einige andere, aus seiner Sicht weniger anspruchsvolle Stellen beworben.