1. Der Versicherte, geboren am 12. Oktober 1978 und ledig, arbeitete seit dem 1. Februar 2000 als Junior Software Engineer bei der … in ... Diese Stelle kündigte ihm die Arbeitgeberin am 14. Mai 2003 per 31. August 2003 infolge Stellenabbaus. Am 5. August 2003 meldete er sich zur Arbeitsvermittlung an und ab dem 1. September 2003 erhob er Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei der Arbeitslosenkasse Graubünden (nachfolgend ALK). In der Anmeldung zur Arbeitsvermittlung gab der Versicherte an, eine Anstellung sei nur bis zum 17. Oktober 2003 möglich.