1. Die Klage wird gutgeheissen und … verpflichtet, der Klägerin Fr. 56'874.20 zuzüglich Zinsen zu 5% seit 1. August 2003 und vom 28. Februar 2001 bis 31. Juli 2003 von Fr. 3’947.05 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 2030862 des Betreibungsamtes Kreis Maienfeld wird im Umfange der gutgeheissenen Hauptforderung aufgehoben und die definitive Rechtsöffnung für den Gesamtbetrag erteilt. 3. Die Gerichtskosten, bestehend - aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'000.-- - und den Kanzleiauslagen von Fr. 144.-- zusammen Fr. 1'144.--