Angesichts der klaren rechtlichen Grundlage musste sich der Beklagte von Anfang an seiner Zahlungsverpflichtung bewusst gewesen sein. Indem er die geschuldeten Personalvorsorgebeiträge trotz mehrfacher Zahlungsaufforderung nicht vollständig leistete und darauf verzichtete, sich zu seinem Versäumnis eingehend zu äussern, muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, das vorliegende Verfahren mutwillig verursacht zu haben. Daher rechtfertigt es sich, dem Beklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen. Demnach erkennt das Gericht: