Ihre Absicht sei es gewesen danach wieder 100% arbeitstätig zu sein. Sie bat die Kasse, den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung rückwirkend auf 100% zu erhöhen. Schliesslich brachte sie vor, bei der Gemeindeverwaltung ungenügend informiert worden zu sein. 5. Am 8. September 2003 wies die Kasse die Einsprache ab. Sie brachte wie schon in der Verfügung vor, dass sie die Anspruchsberechtigung der Versicherten ab 1. Juli 2003 aufgrund des finanziell zumutbaren Arbeitsverhältnisses zu Recht abgelehnt habe.