Des Weiteren wurde der Versicherten 50% des 13. Monatslohnes ausbezahlt. Die Arbeitslosenkasse Graubünden (nachfolgend Kasse genannt) legte unter Berücksichtigung der Vermittlungsfähigkeit von 80% den versicherten Verdienst auf Fr. 3’000.-- fest und zahlte dementsprechend die Arbeitslosenentschädigung für die Monate Mai und Juni 2003 aus. Seit dem 1. Juli 2003 arbeitete die Versicherte bei … 80% als Verkäuferin zu einem monatlichen Bruttolohn von Fr. 2400.--.