c) Es stellt sich also vorliegend die Frage, ob der zweitägige Kurs „Aktives Portfoliomanagement und Finanzanalyse“ arbeitsmarktlich indiziert ist oder überwiegend der Befriedigung beruflicher Interessen des Beschwerdeführers dient. Insbesondere ist zu prüfen, ob seine Vermittlungsfähigkeit durch den Kursbesuch wesentlich verbessert würde. Dies ist nicht der Fall. Der Kurs richtet sich nicht an den Personenkreis des Beschwerdeführers, sondern an Portfoliomanager, Anlageberater, Private Banker und Treuhänder. Er behandelt demnach ein sehr spezifisches Thema und wendet sich auch an einen entsprechend engen Personenkreis.