Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Anfechtungsobjekt der vorliegenden Beschwerde ist der Einspracheentscheid vom 21.08.2003. Zu entscheiden ist die Frage, ob die Beschwerdegegnerin das Gesuch um Übernahme der Kurskosten für den Kurs „Aktives Portfoliomanagement und Finanzanalyse“ an der Fachhochschule … zu Recht abgewiesen hat.