6. In seiner Stellungnahme vom 06.10.2003 beantragt das KIGA Abweisung der Beschwerde unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge. … sei aufgrund der angespannten Lage am Arbeitsmarkt sehr schwer zu vermitteln, woran auch das Zertifikat nach Abschluss des Kurses nichts ändern würde. Generell hätte ihn der angegebene Kurs kaum in erheblichem Masse dem Arbeitsmarkt näher gebracht. Er bringe einen höchstens theoretischen, aber unwahrscheinlichen Vorteil bezüglich der Vermittlungsfähigkeit, was für eine Kostenübernahme durch die Arbeitslosenversicherung nicht ausreiche.