4. Gegen diese Verfügung erhob der … am 10.05.2003 Einsprache. Diese wurde mit Einspracheentscheid vom 21.08.2003 abgewiesen. 5. Gegen den Einspracheentscheid vom 21.08.2003 erhob der Einsprecher … am 22.09.2003 frist- und formgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit dem Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Entscheides und der Gewährung der Weiterbildung im erbetenen Rahmen. Er stellt zudem Antrag auf unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung. Zur Begründung seiner Beschwerde führt er an, dass der fragliche Kurs seine Vermittelbarkeit eindeutig erhöhe.