b) Vorliegend ging am 2. Juli 2001 bei der Klägerin das Schreiben des Sachwalters der Beklagten vom 28. Juni 2001 ein, welchem der Nachlassvertrag und die Zwischenbilanz der Sportanlagen AG per 31. August 2000, welche einen Passivenüberschuss von Fr. 1'375'514.25 aufwies, beigelegt war. Mit Erhalt dieses Schreibens konnte die Klägerin unter Beachtung der ihr zumutbaren Aufmerksamkeit erkennen, dass für sie als Gläubigerin der dritten Klasse ein Verlust eintreten könnte, weshalb sie frühestens im Zeitpunkt der Zustellung dieses Status, also am 2. Juli 2001, Kenntnis des Schadens erhielt.