zur Einreichung der Stellungnahme bis zum 16. Januar 2006 aufgefordert, worauf sie jedoch mit Schreiben vom 12. Januar 2006 verzichten liessen. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: