Die geltend gemachte Forderung hatte sich mittlerweile infolge Bezahlung der Nachlassdividende in Höhe von Fr. 1'644.15 (10% der rechtzeitig angemeldeten und anerkannten Forderung in der Höhe von Fr. 16'441.25) von Fr. 14’521.25 auf Fr. 12'877.10 reduziert. Zur Begründung wurde im Wesentlichen vorgebracht, die entsprechenden Verjährungsfristen seien gewahrt und die Voraussetzungen für Schadenersatz im Sinne von Art.