Zudem ging aus einer weiteren Beilage dieses Schreibens hervor, dass die Schuldner die Forderung der Ausgleichskasse in der Höhe von Fr. 16'441.25 anerkannten. Am 24. Oktober 2001 beschloss die Generalversammlung der Sportanlagen AG die Herabsetzung des Aktienkapitals auf Null und die gleichzeitige Kapitalerhöhung auf Fr. 300'000.- -. Der anlässlich der Gläubigerversammlung geschlossene Nachlassvertrag wurde am 22. November 2001 durch den Bezirksgerichtsausschuss Inn genehmigt.