Am 19. September 2005 gab die Ausgleichskasse dem Sachwalter die damalige Forderung in Höhe von Fr. 16’441.25 bekannt. Mit Beschluss vom 27. Februar 2001 verlängerte der Bezirksgerichtsausschuss Inn die Nachlassstundung um sechs Monate bis am 31. August 2001. Am 28. Juni 2001 lud der Sachwalter die Gläubiger zur Gläubigerversammlung vom 25. Juli 2001 ein und legte dieser Einladung den Nachlassvertrag inklusive Zustimmungserklärung sowie den Status der Sportanlagen AG bei, welcher einen Passivenüberschuss von Fr. 1'375'514.25 auswies.