Die Sportanlagen AG ist der AHV-Ausgleichskasse des Kantons Graubünden (nachfolgend Ausgleichskasse) angeschlossen. Mit Beschluss vom 21. August 2000 gewährte der Bezirksgerichtsauschuss … der Sportanlagen AG eine Nachlasstundung von sechs Monaten ab dem 31. August 2000. Daraufhin veranlasste der bestellte Sachwalter den Schuldenruf, welcher den bekannten Gläubigern schriftlich zugestellt und am 31. August 2000 im Amtsblatt des Kantons Graubünden publiziert wurde. Am 19. September 2005 gab die Ausgleichskasse dem Sachwalter die damalige Forderung in Höhe von Fr. 16’441.25 bekannt.