In der Folge ist daher zu prüfen, ob der Beklagten eine Verletzung der ihr zukommenden Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden kann, weil sie die (gefälschte) Unterschrift auf dem Gesuch um Barauszahlung nicht überprüft hat. Diese Frage ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beantworten.