Wie die Klägerin und der Bezirksgerichtspräsident … gemäss Verfügung vom 7. Juli 1998 betreffend Eheschutzmassnahmen ausführen, soll die Unterschrift der Ehefrau auf dem Barauszahlungsgesuch gefälscht sein. Wird einmal die Unterschrift auf dem besagten Gesuch mit derjenigen von der Klägerin stammenden auf der anwaltlichen Vollmacht verglichen, ist ersichtlich, dass die Unterschriften nicht von ein und derselben Person stammen können. Dies dürfte selbst einem Laien auffallen, zumal die Unterschrift der Ehefrau in Blockbuchstaben erfolgte.