c) Im vorliegenden Fall eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden mit Verfügung vom 22. Dezember 1998 gegen den Beigeladenen eine Strafuntersuchung. Dieser konnte in der Schweiz nicht ermittelt werden, da er sich in Spanien aufhielt. Deswegen wurde denn auch die Strafuntersuchung, unter Vorbehalt der Wiederaufnahme bei Ermittlung, eingestellt. Wie die Klägerin und der Bezirksgerichtspräsident … gemäss Verfügung vom 7. Juli 1998 betreffend Eheschutzmassnahmen ausführen, soll die Unterschrift der Ehefrau auf dem Barauszahlungsgesuch gefälscht sein.