Die gestützt auf die eheschutzrichterliche Verfügung von der Bank verlangte Übertragung unterblieb jedoch. Am 10. Dezember 1998 leitete die Ehefrau beim Vermittler des Kreises … die Scheidungsklage ein. Am 16. Dezember 1998 erstattete sie bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Urkundenfälschung, worauf mit Verfügung vom 22. Dezember 1998 gegen den Ehemann eine Strafuntersuchung wegen Urkundenfälschung eröffnet wurde.