3. In der Folge gelangte die Ehefrau an den Eheschutzrichter mit dem Antrag, die Bank … sei anzuweisen, ihr die Hälfte des ihrem Ehemann ausbezahlten Guthabens aus der beruflichen Altersvorsorge zu übertragen, da er mittels gefälschter Unterschrift auf dem Gesuch zur Barauszahlung gelangt sei. Mit Verfügung vom 7. Juli 1998 wies der Bezirksgerichtspräsident … die spanische Bank an, vom Konto des Ehemannes einen Betrag von Fr. 46'170.- - oder einen entsprechenden Gegenwert in spanischen Peseten auf das Konto der Ehefrau zu übertragen. Die gestützt auf die eheschutzrichterliche Verfügung von der Bank verlangte Übertragung unterblieb jedoch.