Daraufhin überwies die Pensionskasse dem Ehemann am 28. Oktober 1997 den Betrag von Fr. 92'340.10 auf sein Konto bei der Bank … in …, Spanien. 3. In der Folge gelangte die Ehefrau an den Eheschutzrichter mit dem Antrag, die Bank … sei anzuweisen, ihr die Hälfte des ihrem Ehemann ausbezahlten Guthabens aus der beruflichen Altersvorsorge zu übertragen, da er mittels gefälschter Unterschrift auf dem Gesuch zur Barauszahlung gelangt sei.