2. Am 20. Oktober 1997 stellte der Ehemann bei der Pensionskasse gestützt auf die Bescheinigung der … vom 1. Oktober 1997, wonach er sich per 20. Oktober 1997 ins Ausland abgemeldet hatte, ein Gesuch um Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung. Das Gesuch enthielt nebst der Bestätigung der Einwohnerkontrolle … über das endgültige Erlöschen des Anwesenheitsrechts auch eine Unterschrift, welche auf … lautete. Daraufhin überwies die Pensionskasse dem Ehemann am 28. Oktober 1997 den Betrag von Fr. 92'340.10 auf sein Konto bei der Bank … in …, Spanien.