1. … heiratete im Jahre 1968 ... Der Ehemann war von 1978 bis 1994 bei der Firma …, Boden- und Wandbeläge, in … angestellt, welche ihn bei der … Pensionskasse … (nachfolgend: Pensionskasse) versicherte. Von Januar bis August 1995 arbeitete er bei der Firma …, Plattenbeläge, in …. Auch dieses Unternehmen versicherte ihn bei der Pensionskasse. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses übertrug die Pensionskasse die Austrittsleistung in eine beitragsfreie Versicherung. Im Jahre 1996 wandte sich die Ehefrau an den Eheschutzrichter, um eine Unterhaltszahlung von ihrem in der Zwischenzeit getrennt lebenden Mann zu erwirken.