Besteht die Arbeitgeberin aus einem kleinen und daher leicht überschaubaren VR mit einem einheitlich dem Versicherungsobligatorium im selben Kanton unterstellten Gewerbebetrieb, so dürfen an sie grundsätzlich noch strengere Anforderungen an die üblichen Sorgfalts- und Fürsorgepflichten gestellt werden, als dies im Vergleich dazu bei bedeutend komplizierter strukturierten Firmen mit mehreren Führungskräften im In- und Ausland denkbar wäre. Dies rechtfertigt sich, weil die Übersichtlichkeit und Kontrolle von ausschliesslich in der Schweiz getätigten Geschäften beträchtlich einfacher und zuverlässiger möglich ist, als bei überwiegend im Ausland