f) Gemäss Teil-Einstellungsverfügung vom 6./12. April 2005 der Staatsanwaltschaft Graubünden wurde die Strafuntersuchung wegen Betrugsverdacht im Sinne der Erwägungen eingestellt, worauf das Klageverfahren vor Verwaltungsgericht am 14. April 2005 – nach Information der Kasse über den Ausgang des Strafverfahrens - wieder aufgenommen wurde. Im Zuge einer Triplik und Quadruplik wurde den Parteien nochmals die Gelegenheit geboten, sich zur ganzen Sache zu äussern. Das Gericht zieht in Erwägung: