Exkulpationsgründe seien keine ersichtlich, habe die Beklagte angesichts ihrer Stellung als einziges VR- Mitglied (mit Einzelunterschrift) ab November 2001 und der vorangegangenen Geschäftsbeziehungen (Aktienkauf im August 2001) doch längst und umfassend um die schon seit 2000 ausbleibenden Beitragszahlungen gewusst oder wissen müssen. Trotzdem habe sie darauf nicht unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Rettung/Sanierung der maroden Firma eingeleitet.