Wie aus ihrem Schreiben vom 15. August 2002 hervorgeht, suchte sie deshalb auch (zwar ohne Erfolg) den Firmengründer und ehemaligen Geschäftsführer in dessen Büroräumlichkeiten auf, um Klarheit in dieser Angelegenheit zu erhalten. Ferner ist ihrem Schreiben vom 21. April 2005 mit aller Deutlichkeit zu entnehmen, dass er sowohl ihr als auch einer namentlich genannten Drittperson höhere Geldbeträge (rund Fr. 25'000.--) geschuldet habe, was sie umso mehr zu erhöhter Vorsicht gegenüber den Geschäftspraktiken und Auskünften jenes Positionsvorgängers (VR) hätte veranlassen müssen.